"Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben." Wilhelm von Humboldt


Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine normale, aber sehr besondere Zeit im Leben einer Frau und auch für ihren Partner. Wir haben Verständnis für Ihre Fragen, Sorgen und Ängste und möchten Sie und gerne auch Ihren Partner gut beraten und betreuen. Wir betreuen Sie nach den deutschen gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien und arbeiten mit den geburtshilflichen Kliniken und SpezialistINNEN zusammen.

Wir haben die Zulassung zum sogenannten Erweiterten Organultraschall zwischen der 19. Und 23. Schwangerschaftswoche, so dass Sie sich zwischen der normalen Größen- und Gewichtsermittlung und der systematischen, kindlichen Organuntersuchung entscheiden können und diese auch von uns durchführen lassen können. Neben der gesetzlichen Muttschaftsvorsorge bietet unsere Praxis sinnvolle Zusatzleistungen in der Schwangerschaft an, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.

Untersuchung auf Toxoplasmose
Das Bakterium Toxoplasma gondii kann in Katzenkot, rohem Fleisch und Wurst und Rohmilchprodukten vorkommen und neurologische Probleme beim Ungeborenen verursachen. Wir empfehlen einen Toxoplasmosetest zu Beginn der Schwangerschaft und bei fehlender Immunität die Kontrolle in der 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Wenn die Infektion doch akut ist, kann eine spezielle Therapie die kindlichen Schäden verhindern oder mildern.

Untersuchung auf Zytomegalie
Das Zytomegalievirus ( CMV) kann durch engen Kontakt zu Kleinkindern unter 6 Jahren über Speichel, Urin, Muttermilch oder Schmierinfektionen beim Wickeln übertragen werden. Eine Infektion kann beim ungeborenen Kind zu Verkalkungen des Gehirns bis zu Taubheit, Sehstörungen und Krampfanfällen führen. In Deutschland sind Zytomegalieinfektionen zunehmend und die häufigste und oft unerkannte Ursache von Schädigungen des Ungeborenen. Eine allgemein anerkannte Therapie existiert nicht. Besteht KEIN Schutz, informieren wir Sie mit einem Merkblatt und empfehlen Ihnen Kontrollen in der 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Diese Untersuchung ist nicht Teil der deutschen gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinie und eine privatärztliche Leistung.

Untersuchung auf Ringelröteln
Bei Ringelröteln handelt es sich um eine Kinderkrankheit, mit der man sich aber auch im Erwachsenenalter anstecken kann. Nur ein Teil der Patienten zeigt dabei den typischen Hautausschlag. Während der Schwangerschaft kann die Infektion des ungeborenen Kindes zu einer Zerstörung der roten Blutkörperchen mit nachfolgender schwerer Blutarmut und im schlimmsten Fall zu Fehl- oder Totgeburten führen.

Mehr als 2/3 der Schwangeren sind durch Antikörper vor einer Erstinfektion geschützt. Für Schwangere ist es gut, ihren Immunstatus zu kennen, da es immer wieder zu Ausbrüchen der Erkrankung z.B. in Kindergärten oder Kitas kommt. Besteht KEIN Schutz, sollten Sie Kontakt mit Infizierten meiden und auch Ihr Kind zu Hause lassen.

Durchführung NIPD (Nicht-invasiver Pränataltest)
Im Blut jeder Schwangeren zirkulieren kleinste Bruchstücke der kindlichen Erbsubstanz (DNA). Der Anteil der kindlichen DNA an der mütterlichen Gesamt-DNA beträgt etwa 5 Prozent. Mittels verschiedener Techniken kann dieser Anteil aus dem mütterlichen Blut isoliert und auf genetische Erkrankungen, z.B. Trisomie 21, 18 oder 13 untersucht werden. Auch das Geschlechtschromosom kann bestimmt werden.

Der Test wird von uns ab der 11. SSW durchgeführt, das Ergebnis liegt nach 7-10 Werktagen vor. Der Bluttest ersetzt nicht das Ersttrimesterscreening und/oder eine andere detaillierte Ultraschalldiagnostik, da nur durch eine gezielte Ultraschalluntersuchung viele andere kindliche Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen, insbesondere Fehlbildungen nachgewiesen oder ausgeschossen werden können.

Außerdem ein Scheidenabstrich auf B-Streptokokken ab der 35. Schwangerschaftswoche: Diese Bakterien machen keine Beschwerden, können aber einfach untersucht werden. Wenn sie in hoher Keimzahl vor der Geburt in der Scheide der Schwangeren nachweisbar sind, erhält die Gebärende unter der Geburt eine antibiotische Therapie, um eine Neugeboreneninfektion zu vermeiden.

Wunschultraschall, evtl. mit 3-D-Ultraschall
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen drei Ultraschalluntersuchungen in der ca. 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche vor. Zwischen diesen Reihenultraschallen werden Sie auch weiterhin zur Mutterschaftsvorsorge in unsere Praxis kommen. Wenn Sie die Bewegungen und das Wachstum Ihres Kindes verfolgen möchten, können Sie den Wunsch nach einem zusätzlichen Ultraschall gerne äußern.

Akupunktur
Die Akupunktur wird in China bereits seit dem 2.-3. Jahrhundert v. Christus praktiziert. Sie basiert auf der Fünf-Elemente-Lehre der Traditionellen chinesischen Medizin und bringt über Stimulation verschiedener Energiebahnen (sogenannter Meridiane) Ihr Qi, also Ihre Energie, wieder zum Fließen. Sie stellt eine gut wirksame, nebenwirkungsarme Behandlungsform dar, die dem Kind nicht schadet.

Indikationen in der Schwangerschaft sind:
  • Schwangerschaftsübelkeit
  • zur Geburtsvorbereitung
  • bei BEL in Kombination mit Moxibustation
  • vermehrte Wassereinlagerungen